Achtung! Dies ist die archivierte, alte Version unser Website. Alles Aktuelle sucht ihr besser hier: https://jugendring-duesseldorf.de

BETEILIGUNG AN FERIENFREIZEITEN AUCH FÜR FLÜCHTLINGSKINDER

 

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen.

Eine Pfadfindergruppe aus Nordrhein-Westfalen fährt jedes Jahr ans Steinhuder Meer. Auch die neunjährige Dalina, die bei den „Wölflingen“ mitmacht, möchte die Reise erleben. Obwohl die Pfadfinderleiterin bereits für finanzielle Unterstützung gesorgt hat, fährt Dalina schließlich doch nicht mit. Die Ausländerbehörde, die für Dalina und ihre Familie zuständig ist, erlaubt dem jungen Flüchtlingsmädchen aufgrund der Residenzpflicht nicht, in ein anderes Bundesland zu fahren. Dalina versteht die Welt nicht mehr.

Für viele Kinder und Jugendliche ist die Teilnahme an Ferienfreizeiten selbstverständlich. Junge Flüchtlinge können diese Erfahrungen jedoch oft nicht machen. Für sie gelten nach wie vor besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, die ihnen die Teilnahme an Freizeiten erschweren. Nach der UN-Kinderrechtskonvention soll beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Nach Artikel 31 der Konvention sind die Vertragsstaaten der UN aufgefordert, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung zu fördern.

Seit Ende 2010 ist in Nordrhein-Westfalen die sogenannte „Residenzpflicht“ aufgehoben. Flüchtlingskinder können sich nun zumindest im gesamten Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen erlaubnisfrei aufhalten. Die Einschränkungen gelten jedoch weiterhin für Reisen in andere Bundesländer und ins Ausland.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW bittet daher erneut alle Ausländerbehörden in NRW, sich auch in diesem Jahr offensiv für junge Flüchtlinge einzusetzen und ihre Teilnahme an Ferienfreizeiten auch in andere Bundesländer und ins Ausland zu ermöglichen. Ausländerbehörden können auf Antrag im Einzelfall eine für die Dauer der Reise befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen, damit zum Ende der Auslandsfahrt die Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist. Viele Jugendverbände, Vereine und Initiativen setzen sich jedes Jahr wieder dafür ein, dass junge Flüchtlinge die Chance erhalten, auf Ferienfreizeiten mitzufahren. Dafür ist ihnen besonders zu danken.

Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge dankt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ausländerbehörden, die ihre Spielräume nutzen, um Flüchtlingskindern die Teilnahme an Ferienfreizeiten zu ermöglichen und das Engagement der Träger unterstützen.

Außerdem hat die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW zwölf Ratschläge und Tipps zur Teilnahme junger Flüchtlinge an Ferienfreizeiten im In- und Ausland zusammengestellt, die hier zum Download zur Verfügung gestellt werden (PDF, 182 KB).

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW.

Quelle: Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge, c/o Caritasverband für die Diözese Münster e.V. vom 09.04.2013

Mitgliedsorganisationen der Aktionsgemeinschaft