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ARBEITSHILFE FÜR FÜHRUNGSZEUGNISSEN BEI EHRENAMTLICHEN

 

Zum Ende des letzten Jahres haben sich die beiden Landesjugendämter, die kommunalen Spitzenverbände und die landesweiten Träger im Arbeitskreis G5 (zu denen auch der Landesjugendring NRW gehört) auf gemeinsame Empfehlungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetztes gemäß § 72a SGB VIII (Führungszeugnis für Ehrenamtliche) für Nordrhein-Westfalen verständigt. Nun laufen in Düsseldorf schon Gespräche zwischen dem kommunalen Jugendamt und dem Jugendring mit dem Ziel, eine entsprechende Vereinbarungen zu schließen.

Der Landesjugendring NRW hat diese Gespräche alle relevanten Informationen gebündelt und stellt eine Arbeitshilfe mit verschiedenen Vorlagen zur Verfügung (Mustervereinbarung für das Jugendamt, Selbstverpflichtungserklärung, Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeite hinsichtlich einer verpflichtenden Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Jugendverbänden u.a.).

Wir werden die Arbeitshilfe für die weiteren Gespräche zu dem Thema mit dem Jugendamt nutzen. Nach Abschluss der Gespräche findet ihr alle relevanten Informationen und Musterdateien in einem eigenen Bereich auf der Webseite des Jugendringes.

Download: Arbeitshilfe des Landesjugendringes.