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ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS FÜR EA

 

Seit November 2012 gibt es einen Entwurf für Empfehlungen der beiden Landesjugendämter, der kommunalen Spitzenverbände und landesweiter Organisationen der Jugendarbeit(Landesjugendring) und Jugendsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen.

Nach dem am 01.Januar 2012 das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten ist, herrschte eine gewisse Verunsicherung in den Jugendverbänden und Jugendringen über die Umsetzung des §72a SGB VIII. Dort werden auch Regelungen zur Einsichtnahme in das Erweiterte Führungszeugnis bei ehrenamtlich Mitarbeitenden aufgestellt. 

Nun sind Gesetzestexte nicht immer geeignet für die direkte Umsetzung in die Praxis und es bedarf Kommentierungen bzw. Stellungnahmen zu dem Text. Insbesondere dann, wenn Regelungen zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freien Trägern vor Ort getroffen werden müssen.

Im September, Oktober gab es Stellungnahmen oder Arbeitshilfen des Bundesjugendring, des Bayrischen Jugendringes und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge.

Wir stellen nun hier den Entwurf und die Anlagen der Empfehlungen für NRW zum Download zur Verfügung:

Empfehlungen
Verpflichtungserklärung (Anlage 3)
Prüfschema (Anlage2)