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VEREINBARUNG ZUM ERWEITERTEN FÜHRUNGSZEUGNIS VERABSCHIEDET

 

Auf der Vollversammlung am 27.März 2014 haben die Delegierten der Mitgliedsverbände eine Vereinbarung zum Erweiterten Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§72a KJHG) verabschiedet. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.

In der Vereinbarung wird verbindlich geregelt, wer wann ein erweitertes Führungszeugnis als ehrenamtlicher Mitarbeiter oder ehrenamtliche Mitarbeiterin in einem Jugendverband benötigt. Im Vordergrund der Vereinbarung steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuelloen Übergriffen. Die Vereinbarung gibt den Verbänden die notwendige Rechtssicherheit und ist ein weiterer Baustein in der Präventionskette der Düsseldorfer Jugendverbände.

Die Vereinbarung und alle notwendigen Anlagen zum Erweiterten Führungszeugnisse findet man unter "Vereinbarung zu §72a SGB VIII"