In der Vereinbarung wird verbindlich geregelt, wer wann ein erweitertes Führungszeugnis als ehrenamtlicher Mitarbeiter oder ehrenamtliche Mitarbeiterin in einem Jugendverband benötigt. Im Vordergrund der Vereinbarung steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuelloen Übergriffen. Die Vereinbarung gibt den Verbänden die notwendige Rechtssicherheit und ist ein weiterer Baustein in der Präventionskette der Düsseldorfer Jugendverbände.
Die Vereinbarung und alle notwendigen Anlagen zum Erweiterten Führungszeugnisse findet man unter "Vereinbarung zu §72a SGB VIII"