Um die Qualität der Ausbildungen von Jugendleitungen zu sichern, haben die
Mitgliedsverbände des Jugendringes gemeinsame Mindeststandards in der Ausbildung von Jugendgruppenleitungen beschlossen. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz und die damit einhergehenden Veränderungen im SGB VIII machen es notwendig eigene Bausteine für den Themenbereich zu entwickeln:
1. Überarbeitung der Mindeststandards in der Juleica-Ausbildung
Rechte und Pflichten 3 Stunden
* rechtliche Stellung des Jugendleiters
* Bedeutung und Umfang der Aufsichtspflicht
* Jugendschutzgesetz
Haftung und Versicherung 1 Stunde
* Haftung und Haftungsbegrenzung
* Versicherungen
Kindeswohl: 2 Stunden
* Schutzauftrag zum Kindeswohl
* Sexualisierte Gewalt, Sexualstrafrecht
2. drei bis vier Veranstaltungen jährlich zu dem Thema Kindeswohl im Verbandszeug
* ganztägige Fachtagungen
* dreistündige Abendveranstaltungen
3. Ausbildung von zwei Mitarbeiterinnen zu Kinderschutzfachkräften
4. Einrichtung einer Ferienhotline für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Freizeiten
5. Versicherung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Freizeiten