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ANGEBOTE VON "DÜSSELDORF EINWANDFREI"

  • Kontaktaufnahme zwischen Sprayern und Geschädigten
  • Vermittlung zwischen Geschädigten und Sprayern bei der Wiedergutmachungsvereinbarung
  • außergerichtliche Einigung ohne Zusatzkosten
  • Erstellung einer Übersicht über alle Schadensfälle und deren Wiedergutmachungsvereinbarungen
  • Aufklärung über mögliche Folgen einer Sachbeschädigung durch Graffiti
  • Anleitung und Beaufsichtigung bei der Schadensbeseitigung
  • Bereitstellung von Werkzeug, Spezialreinigungsmittel und ggf. Farbe
  • Kontrolle der Einhaltung der Vereinbarung und Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft
  • Sozialpädagogische Begleitung der Wiedergutmachung