Eine Teilnahme ist ausschließlich möglich, wenn eine Zuweisung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erfolgt oder ein richterliches Urteil mit der Auflage der Projektteilnahme vorliegt.
Dem Projekt zugewiesen werden können Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis einschließlich 20 Jahren, die eine Straftat im Bereich Sachbeschädigung (§303 StGB) bzw. gemeinschädliche Sachbeschädigung (§304 StGB) mit Graffiti-Bezug begangen haben und zu deren Ahndung die gesetzlichen Grundlagen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) herangezogen werden.
Die Projektteilnehmer/-innen sollen in der Regel in Düsseldorf wohnen und auch der Tatort sollte sich im Düsseldorfer Stadtgebiet befinden. Insoweit innerhalb des Projektes noch Aufnahmekapazitäten bestehen, kann im Einzelfall von dieser Regelung abgesehen werden. In jedem Fall müssen die Teilnehmer/-innen aber im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wohnen. In Bezug auf Sachbeschädigung durch Graffiti soll es sich im Regelfall um geständige Ersttäter handeln, es wird jedoch immer eine Einzelfallprüfung durchgeführt.