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VERFAHRENSABLAUF

Einleitung des Verfahrens
Die Ermittlungen von Graffiti-Straftätern erfolgen durch die sachbearbeitende Dienststelle für Jugendstraftaten der Polizei in Düsseldorf. Zeigt sich in der Vernehmung ein der Zielgruppe entsprechender Täter geständig, wird dessen Bereitschaft, an einem freiwilligen und aktiven Ausgleich mit dem Geschädigten teilnehmen zu wollen, geklärt. Erfolgt eine Einwilligung, wird seitens der Polizei telefonischer Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen. Erteilt diese ihre Zustimmung zur Projektteilnahme, wird von der Strafverfolgung bis auf weiteres abgesehen und der Vorgang von der Polizei ohne Umwege über die Staatsanwaltschaft an den Jugendring weitergeleitet. Alternativ ist eine Projektteilnahme durch richterliche Weisung möglich, aber auch hierbei soll es sich in der Regel um Ersttäter handeln und die Wiedergutmachungsleistung steht im Mittelpunkt der Auflage.

Klärungs- und Vermittlungsphase
Durch den Jugendring erfolgt dann eine schnellstmögliche Kontaktaufnahme zum Schädiger sowie zum Geschädigten Nachdem eine Einigung zur Ausgleisleistung mit Schädiger und Geschädigtem erzielt wurde, werden die Staatsanwaltschaft und die Polizei in einem Zwischenbericht über den genauen Sachstand schriftlich informiert, ebenso ergeht ein ausführlicher Abschlussbericht nach erfolgter Ausgleichsleitung an diese Institutionen sowie an die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes. Mit diesem Verfahrensablauf wird dem Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafrecht Rechnung getragen. Bei einer ablehnenden Haltung der Geschädigten werden die Möglichkeiten einer anderweitigen Graffiti-Beseitigung erörtert. Die Jugendlichen und Heranwachsenden können somit in beiden Fällen eine Einstellung des Strafverfahrens erlangen. Bei mangelnder Mitwirkung oder erneuter Straffälligkeit erfolgt in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ein Ausschluss aus dem Projekt, dass Strafverfahren nimmt dann seinen regulären Lauf.

Schadenswiedergutmachung
Die Schadenswiedergutmachung durch den Schädiger erfolgt unter Anleitung der Projekt-Mitarbeiter. In jedem Fall wird auch darauf hingewirkt, dass bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten in die Prozesse mit einbezogen werden. Die Schadenswiedergutmachung durch den Schädiger kann im weiteren Projektverlauf auf verschiedene Weisen ablaufen. Entweder erfolgt die Beaufsichtigung und Anleitung direkt über das Projekt, hierbei bekommen die Jugendlichen alle notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt und können dann einzeln oder –bei mehreren Tätern- in der Gruppe mit der Beseitigung der Schäden unter Anleitung beginnen.

Das Ergebnis der Wiedergutmachung sowie die detaillierte Arbeitsleistung werden in jedem Fall von „DÜSSELDORF-EINWANDFREI“ kontrolliert und festgehalten, beispielsweise auch durch Fotos.

Ersatzarbeiten
Wenn eine direkte Beseitigung des vom Jugendlichen verursachten Schadens nicht möglich ist, kann auch eine entsprechende Ersatzwiedergutmachung erfolgen. Wenn beispielsweise das Graffiti der Jugendlichen bereits beseitigt wurde, kann dafür ein anderes als Wiedergutmachung gereinigt werden. Auch andere Reinigungsarbeiten oder eine der Beseitigung des eigenen Graffiti vergleichbare Arbeit kann als Wiedergutmachung vereinbart werden. Dies ist sowohl eigenständig, direkt beim Geschädigten, als auch durch Mitarbeit bei Personen oder Organisationen möglich, die von Geschädigten zur Reinigung beauftragt wurden. Auch hierbei erfolgt eine genaue Kontrolle, Dokumentation und ggf. ergänzende Begleitung/Betreuung über „DÜSSELDORF-EINWANDFREI“.

Verfahrensabschluss
Nach erfolgreicher Projektteilnahme ergehen Abschlussberichte mit einer Fotodokumentation an die beteiligten Institutionen, die Staatsanwaltschaft stellt dann in der Regel das Strafverfahren ein.