Im Kinder- und Jugendförderplan wurde die Eunführung einer Pauschale für ehrenamtlich Mitarbeitende in Jugendverbänden ab 2018 beschlossen. Das Jugendamt hat den Jugendring mit der Abwicklung der vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Pauschale beauftragt.
- 1-wöchige Maßnahmen mit 80 Euro
- 2-wöchige Maßnahmen mit 160 Euro
- 3-wöchige Maßnahmen mit 240 Euro
Die Pauschale wird an den ehrenamtlich Mitarbeitenden unter folgenden Voraussetzunungen ausgezahlt:
- er/sie muss mindestens 17 Jahre alt sein
- er/sie muss mindestens 1 Jahr in der Jugendverbandsarbeit tätig sein
- er/sie muss an einer nachgewiesenen Grundausbildung als ehrenamtlich Mitarbeitende teilgenommen haben (der Nachweis der Grundausbildung ist eine gültige Juleica). Ehrenamtlich Mitarbeitende, die in einem pädagogischen Studium (Sozialarbeit, Erzieherin, Erziehungswissenschaften, Psychologie) stehen bzw. abgeschlossen haben, können ebenfalls die Pauschale erhalten.
- er/sie muss mindestens jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung (10 Stunden) teilnehmen (die Teilnahme wird vom Verband genehmigt). Ehrenamtlich Mitarbeitende, die in einem pädagogischen Studium stehen, brauchen die Fortbildung nicht nachzuweisen.
Wir haben für die Beantragung und den Verwendungsnachweis eine (selbstrechnende) Excel-Tabelle erstellt: Antrag und Verwendungsnachweis
Bitte verwendet für die Pauschale die Formulare und sendet uns den Verwendungsnachweis bitte per Mail zu.