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FÖRDERUNG VON JUGENDVERBÄNDEN

Der Jugendhilfeausschuss hat im Jahr 2008 beschlossen, die bisher von der Verwaltung des Jugendamtes für Aktionen und Projekte einzelner Jugendverbände bewilligten Mittel in den Rahmenvertrag zwischen dem Jugendamt und dem Trägerverein des Jugendringes Düsseldorf e.V. aufzunehmen und die Förderung dieser Träger / Verbände durch den Jugendring vornehmen zu lassen.

Die Richtlinien für die Förderung von Jugendverbänden ohne vertragliche Vereinbarungen findet man hier:

Richtlinien zur Förderung von Jugendverbänden ohne vertragliche Vereinbarung

Wir möchten nochmal besonders darauf hinweise, dass zwischen dem Jugendamt, dem Jugendring und den Jugendverbänden eine Vereinbarung zur Umsetzung des §72a Kindeswohl im SGB VIII unterzeichnet wurde. Die Verbände im Jugendring haben sich verpflichtet nach dieser Vereinbarung zu handeln. Mit eurer Unterschrift unter die Anträge stimmt ihr der Vereinbarung zu und versichert, dass ihr Kenntnis von ihr habt und in eurem Verband danach gehandelt wird.

Vereinbarung des Jugendamtes mit den Jugendverbänden

Wir haben für 2019 die Formulare für die Anträge und den Nachweis in einer "selbstrechnenden" Excel-Formular zusammen gefasst und für Euch zum Download bereit gestellt:

Anschreiben 2019

Antrag und Nachweisformular in Excel

Zeitplan

TN-Liste

 

Die Formulare gibt es auch als Excel - Tabelle:

Zeitplan.xls

TN-Liste.xls