+++ Aktuelle Hinweise zur Juleica: +++
Wie gehen wir mit aktuell auslaufenden Juleicas um?
Für Karten, die in der Zeit vom 01.02.2020 – 31.12.2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen. Wir halten euch hierzu auf dem Laufenden, sobald dieses Verfahren steht.
Aktuell bereits beantrage Juleicas werden weiterhin bearbeitet, gedruckt und verschickt. Der Prozess kann und wird aber etwas länger dauern als gewöhnlich.
Gibt es derzeit Juleica-Schulungen?
Für 2020 gilt: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil im Rahmen der Ausbildung von mindestens einem Drittel der zeitlichen Gesamtausbildung ist jedoch weiterhin notwendig. Welche Inhalte wie online vermittelt werden, liegt in Trägerverantwortung. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden, für die Prüfung zeigt sich der freie Träger verantwortlich.
Unsere für Mai und Juni geplante Juleica-Schulung haben wir erst einmal verschoben, da wir einen großen Präsenzanteil für sehr wichtig halten. Wir versuchen neue Termine Ende des Jahres zu organisieren.
Gibt es derzeit Fortbildungen (z.B. für die Verlängerung der Juleica)?
Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen (8 Zeitstunden) können komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist auch möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module /Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die Verbände bzw. Träger bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte bei Antragstellung inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben nachgewiesen werden.
Hier findet ihr unser angepassten Online-Fortbildungsprogramm Verbandszeug digital.
Was passiert mit aktuell auslaufenden Juleicas?
Für Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 – 30.12.2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen. Die technischen Anpassungen im Antragssystem und die Vorbereitungen für das Zertifikat/die Bescheinigung laufen aktuell (und sind demnach noch nicht im System sichtbar).
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
Was ist mit Erste-Hilfe-Schulungen?
Erste-Hilfe-Schulung
Aktuell finden keine Ersthilfe-Ausbildungen statt. Diesbezüglich können wir euch auch leider noch keine Ausnahmeregelung benennen, denn hier müssten wir uns über die im ministeriellen Runderlass benannten Voraussetzungen zur Beantragung der Karte hinwegsetzen. Aus diesem Grund warten wir hier noch auf die Rückmeldung des Ministeriums. Wir hoffen jedoch, euch bald über eine vorübergehende Ausnahmeregelung informieren zu können.
Hast du Fragen rund um die Juleica? Dann nimm gerne Kontakt mit uns auf.