Der Jugendring Düsseldorf beschließt, dass in der Woche vor den Vollversammlungen mit Wahlen für den Vorstand des Jugendrings den Verbänden die Möglichkeit gegeben wird, die Kandidat*innen kennenzulernen. Dafür stellt der Jugendring einen digitalen oder analogen Raum zur Verfügung.
Unberührt von der der Möglichkeit der persönlichen Vorstellung der Kandidierenden im digitalen oder analogen Raum ist weiterhin eine Kandidatur auch ohne Vorstellung bzw. spontan in der Vollversammlung möglich.
Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, dass Kandidat*innen sich in einem Format Ihrer Wahl (Vorstellungsvideo, Steckbrief, usw.) vorstellen und diese Vorstellung über den Jugendringverteiler im Vorfeld der Wahl an alle Verbände verschickt wird.
Begründung Antrag:
Durch die Maßnahme soll die Möglichkeit geboten werden, die Kandidat*innen im Vorfeld der VV kennenzulernen und einschätzen zu können.
Begründung Änderungsantrag Jugendring:
Der Änderungsantrag des Vorstands ist eine Klarstellung des Antrags unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Satzung. Wichtig ist es weiterhin, dass spontane Kandidaturen möglich sein müssen oder aber auch, falls Kandidat*innen nicht die notwendige Mehrheit erhalten, weitere Wahlgänge auf der Vollversammlung möglich sind.