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Im Bereich Social Media/ Content Creation als geringfügige Beschäftigung (m/w/d)
Eintrittsdatum: 01. September 2026, Unbefristet
Arbeitszeit: 40 Stunden / Monat (geringfügige Beschäftigung)
Arbeitsort: Jugendring Düsseldorf (Haus der Jugend, Lacombletstr. 10, 40239 Düsseldorf)
Mobiles Arbeiten ist anteilig möglich
Dein Tätigkeitsfeld
Du entwickelst Social Media Content und setzt eigene Ideen um. Du machst das ehrenamtliche Engagement junger Menschen sichtbar und machst demokratische Bildung auch online in kreativen Formaten erlebbar.
- Contentplanung und -erstellung für Social Media (insbesondere Instagram)
- Vorbereitung und Organisation von Redaktionssitzungen
- Aufnahme und Schnitt von Videos
- Aufbereitung von Inhalten außerschulischer Bildung für Social Media
- Social-Media-Begleitung von Veranstaltungen
Dein Profil:
- Freude und Interesse an Social Media
- Kenntnisse von Canva (oder Bereitschaft zur Einarbeitung)
- Gespür für Design und Trends auf Social Media
- Studienfächer oder Ausbildung bspw. in Medien, Marketing, Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik.
- Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende
- EDV-Kenntnisse (Office)
Wir bieten:
- Geringfügige Beschäftigung 10h pro Woche/ 40h pro Monat, 603€
- Gestaltungsfreiraum für einige Ideen
- Interessanter Arbeitsplatz in einem motivierten Team
- Möglichkeit zu mobilem Arbeiten
Klingt spannend?
Deine Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf,
- kurzen Text zu deiner Motivation bei uns zu arbeiten
bitte per Mail als PDF (eine Datei) bis zum 15. Juli an verena.hohn@jugendring-duesseldorf.de schicken.
Bei Fragen zur Stelle gibt Verena Hohn (verena.hohn@jugendring-duesseldorf.de oder 0211 97537720) gerne Auskunft.
Wir fördern die Vielfalt in unserer Organisation und begrüßen daher ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bei einer möglichen Einstellung wird ein erweitertes Führungszeugnis nach §30, 30a des Bundeszentralregistergesetzes benötigt. Das entsprechende Schreiben zur Anforderung wird von uns ausgestellt.





