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Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

13. März | 19:00 - 21:00

Free

Für alle diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z. B. in der Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf Selbstversorgerfreizeiten, oder auch bei der Essensausgabe auf Festen etc.) ist es seit dem Jahr 2001 nach der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend, sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.

Da nicht jede Gemeinde und jeder Verband solche Veranstaltungen selbst anbieten kann, geben wir euch mit diesem Seminar die Gelegenheit, eine solche Schulung zu besuchen. Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung der Erstbelehrung des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf.

Anmeldung bis zum 06. März online.

Details

Datum:
13. März
Zeit:
19:00 - 21:00
Eintritt:
Free
Website:
http://www.ejdus.de/termine

Veranstaltungsort

ejd-Campus – Saal
Kruppstraße 15
Düsseldorf, 40227 Deutschland
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