Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
12. März | 18:00 - 19:30
FreeFür alle diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z.B. in der Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf Selbstversorgerfreizeiten oder auch bei der Ausgabe von Essen auf Gemeindefesten etc.), ist es nach der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend, sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.
Da nicht jede Gemeinde und jeder Verband solche Veranstaltungen selbst anbieten kann, geben wir euch mit diesem Seminar die Gelegenheit, eine solche Schulung zu besuchen. Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung der Erstbelehrung des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf.
Anmeldung bis zum 04. März unter www.ejdus.de/termine