Kinderschutz: Vereinbarung zum erweiterten Führungszeugnis

Auf der Vollversammlung am 27.März 2014 haben die Delegierten der Mitgliedsverbände eine Vereinbarung zum Erweiterten Führungszeugnis bei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (§72a KJHG) verabschiedet. Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.

In der Vereinbarung wird verbindlich geregelt, wer wann ein erweitertes Führungszeugnis als ehrenamtlicher Mitarbeiter oder ehrenamtliche Mitarbeiterin in einem Jugendverband benötigt. Im Vordergrund der Vereinbarung steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen. Die Vereinbarung gibt den Verbänden die notwendige Rechtssicherheit und ist ein weiterer Baustein in der Präventionskette der Düsseldorfer Jugendverbände.

Die Vereinbarung und alle notwendigen Anlagen:

  1. Vereinbarung nach §72a SGB VIII (pdf); (word-dokument)
  2. Beispieltabelle Führungszeugnis (pdf); (word-dokument)
  3. Bescheinigung zur Beantragung des Führungszeugnisses (pdf); (word-Dokument)
  4. Einwilligungserklärung zur Speicherung bestimmter Daten bei der Einsichtnahme (pdf); (word-Dokument)
  5. Dokumentationsblatt der Einsichtnahme (pdf); (word-Dokument)
  6. Liste der Straftaten nach §72a SGB VIII (Anlage 5) (pdf); (word-Dokument)
  7. Selbstverpflichtungserklärung (Anlage 6) (pdf); (word-Dokument)
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