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Digitale Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

3. Juni 2020 | 18:00 - 19:30

Für alle diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z.B. in der Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf Selbstversorgerfreizeiten, oder auch bei der Ausgabe von Essen auf Gemeindefesten etc.) ist es seit dem Jahr 2001 nach der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend, sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.

Da nicht jede Gemeinde und jeder Verband solche Veranstaltungen selber anbieten kann, geben wir Euch mit diesem Seminar die Gelegenheit, eine solche Schulung zu besuchen. Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung der Erstbelehrung des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf.

Anmeldung bis 02.06. über ejdus.de/anmeldung – Den Link zum Zoom-Webinar erhaltet Ihr kurz vor dem Webinar per Mail. Bitte gebt daher eine korrekte Mailadresse an, die ihr regelmäßig abruft.

evangelische jugend düsseldorf – Udo Heinzen, udo.heinzen@evdus.de, 0211 – 957 57 775

Details

Datum:
3. Juni 2020
Zeit:
18:00 - 19:30

Veranstalter

evangelische jugend düsseldorf
Telefon
0211 – 957 57 775
E-Mail
sarah.ludwig@evdus.de
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