
Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
16. März | 19:00 - 21:00
Kostenlos
Für alle diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z.B. in der Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf Selbstversorgerfreizeiten oder auch bei der Ausgabe von Essen auf Gemeindefesten etc.) ist es seit dem Jahr 2001 nach der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend, sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.
Da nicht jede Gemeinde und jeder Verband solche Veranstaltungen selber anbieten kann, geben wir Euch mit diesem Seminar die Gelegenheit, eine solche Schulung zu besuchen. Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung der Erstbelehrung des Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf.
Do, 16.3.2023, 19 – 21 Uhr | Ort: wird noch bekannt gegeben | Teilnahme kostenlos | Anmeldung bis zum 09.03.2023 ausschließlich online
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